Das Urteil von Nürnberg
Jahr: 1961
Länge: 171 min.
Format: 1,75 : 1
schwarz-weiß
Nürnberg 1948. Der amerikanische Provinzrichter Spencer Tracy (Dan Haywood) kommt nach Nürnberg, um das Richteramt in einem Prozess gegen deutsche Richter-Kollegen zu übernehmen, die wegen rechtswidriger Urteile zur Zeit des Nationalsozialismus angeklagt sind. Er versucht, durch Ausflüge in die Nürnberger Stadt auch die deutsche Bevölkerung zu verstehen. Als Maximilian Schell (Hans Rolfe), der Verteidiger des Richters und angesehenen deutschen Rechtswissenschaftlers Burt Lancaster (Ernst Janning) in der Vernehmung der jüdischen Zeugin Judy Garland (Irene Hoffman) zu weit geht, steht Lancaster, der bisher geschwiegen hatte, auf, distanziert sich von Schell und gesteht seine Schuld ein. Als die russische Blockade gegen West-Berlin beginnt, wächst der Druck auf Tracy, milde zu urteilen. Dennoch spricht er ein „lebenslänglich“ für alle Angeklagten aus, die später, wie der Schlusstitel berichtet, sämtlich vorzeitig entlassen werden.
Bei grosser Besetzung und nach dem Thema ein klarer Schauspielerfilm, mit einem überlebensgrossen Tracy und einem in der Nachschau erstaunlich schwachen Schell. In der ethischen Gesinnung und dem Versuch, fair zu sein, bestes Amerika, aber frei von Realismus. TV-Länge des Originals: 183 Minuten.
Mit Richard Widmark (Col. Tad Lawson), Marlene Dietrich (Frau Bergholt), Montgomery Clift (Rudolf Petersen), William Shatner (Capt. Byers), Edward Binns (Senator Burkette), Kenneth McKenna (Richter Kenneth Noris), Werner Klemperer (Emil Hahn), Torben Meyer (Werner Lampe).